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ZLR deckt Versäumnisse auf und sichert verbliebene Chancen für mehr Hochwasserschutz 

Kurzbericht zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr am 23.06.2025

TOP 3 – Brückenbaumaßahme Lehmbach L 284

In der Sitzung des SPV-Ausschusses am 23. Juni stellte Straßen.NRW die Planung für die Erneuerung der Brücke in Hoffnungsthal-Lehmbach vor. Begleitet wurde dies durch das Ingenieurbüro Hydrotec, das das hydraulische Gutachten erläuterte. Was als technische Sachinformation angekündigt war, entpuppte sich als politischer Tiefpunkt: Intransparenz, Planungsmängel beim Hochwasserschutz und eine Schwächung kommunaler Beteiligung wurden offenbar.

Verwaltung im Alleingang – Politik zwei Jahre außen vor

Eine Überraschung in der Sitzung: Die Stadtverwaltung war doch an der Planung der Brücke in Lehmbach beteiligt, unter anderem wegen der Gehwege. Noch im Februar hatte die Verwaltung gegenüber der Politik jedoch erklärt, sie sei „nicht an den Bauwerksplanungen beteiligt“ und habe keine Kenntnis vom Zeitplan. 

So wurden dem Stadtrat über zwei Jahre keinerlei Informationen zum Planungsstand gegeben. Erst jetzt, nachdem die Plangenehmigung vorliegt und die Ausschreibung in den nächsten Wochen beginnt, wurde der Ausschuss informiert.

Dadurch wurde der Politik jede Mitgestaltungsmöglichkeit genommen. Auf Nachfrage konnte die Verwaltung auch keine klare Auskunft geben, welche Stellungnahmen sie im laufenden Verfahren gegenüber Straßen.NRW abgegeben hat – obwohl ZLR bereits am 2. Juni entsprechende Fragen an die Verwaltung richtete.

Veraltete Hochwassergrundlagen, lokale Kanalisierung der Sülz

Das von Hydrotec vorgestellte hydraulische Gutachten bescheinigt, dass sich der Wasserspiegel eines sogenannten HQ100-Hochwassers (100-jährliches Ereignis) gegenüber der heutigen Situation trotz Reduktion der Brückenstützweite von 23 m auf 18 m nicht verändert. Möglich wird dies durch eine starke Veränderung des Flussbetts der Sülz im Bereich der Brücke: Es wird eingeebnet und mit Beton befestigt – oder, wie es Straßen.NRW formuliert: „angepasst“. Bernd Hirschfeld von ZLR nennt es eine „Kanalisierung“.

Vergleich Wasserstand HQ100 im Bauwerk

Ob diese Maßnahme ökologisch vertretbar ist, müsste eigentlich in einem artenschutzrechtlichem Gutachten geprüft werden – doch davon war gestern keine Rede.

Viel schwerer wiegt jedoch aus Sicht von ZLR, dass das extreme Hochwasser von Juli 2021 nicht in die Planung und Begutachtung einfloss. Die verwendeten HQ100-Werte sind derzeit formal gültig, jedoch steht laut Bezirksregierung eine Neufestsetzung noch in diesem Jahr bevor, die sich möglicherweise am Niveau von 2021 orientiert. Dies berichtete Frau Frey. Die neue Bemessungsgrundlage würde eine andere Planung erforderlich machen – mit größeren Brückenquerschnitten und verändertem Verlauf. Bernd Hirschfeld von ZLR wertet dies so ein: „Es ist schwer erträglich, dass im Jahr 2025 bewusst eine Klimafolgenanpassung unterbleibt. Dabei wissen doch alle, dass es künftig mehr und größere Hochwasser geben wird.“

Fragwürdiges Rechtsverständnis

Straßen.NRW erklärte in der Sitzung, dass kein Einvernehmen mit der Stadt erforderlich sei, und berief sich auf das Straßen- und Wegegesetz NRW. Dabei wurde jedoch lediglich ein Teil des relevanten Paragraphen zitiert. Dabei wurde der zweite Teil, der ausdrücklich das Einvernehmen für Fälle wie in Rösrath vorschreibt, sogar auf dem Folienvortrag gezeigt. Dessen Gültigkeit wurde aber zurückgewiesen – auch auf direkte Nachfrage.

Straßenbaulast: §44 StrWG NRW

Ebenso irreführend: Die mehrfach betonte „Abstimmung mit allen Beteiligten“. In Wirklichkeit wurde die Planung von zentralen Akteuren wie der unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises nicht mitgetragen – ein tatsächliches Einvernehmen liegt also nicht vor, wurde aber öffentlich suggeriert.

Schließlich behauptete ein Vertreter von Straßen.NRW, dass weder ein öffentlich Planfeststellungsverfahren noch eine Plangenehmigung erforderlich sei. Es blieb unklar, auf welchem rechtlichen Verständnis diese Interpretation des Verwaltungsrecht fusst. Somit ist auch unklar, ob de facto eine gültige Plangenehmigung vorliegt.

Bekannte und unbekannte Details

Im Sitzungsverlauf wurden auch manche Details bekannt. So wird die neue Brücke auf beiden Seiten einen Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50m haben. Wie die Anbindung der Brücke an die Straßen und Wege genau erfolgt, wurde nicht dargelegt.

Der Zeitplan ist sportlich: Nach der Ausschreibung in den nächsten Wochen sollen schon im Winter 2025/26 die Rodungsarbeiten stattfinden. Im Frühjahr 2026 soll die Behelfsbrücke stehen und dann der Abriss der Bestandsbrücke beginnen. Die neue Brücke soll im Frühjahr 2027 fertig sein.

TOP 3a – Fraktionsantrag ZLR – hier: Brückenprojekte L284 in Hoffnungsthal

„Der Hochwasserschutz ist ein zentrales Schutzgut, gerade für Rösrath. Haben wir als Politikerinnen und Politiker alles getan, um die Stadt zu schützen? Alles getan, um Vorsorge zu treffen?“, so begründete Dr. Bernd Hirschfeld den Antrag von ZLR, dass die Stadtverwaltung Verfahrensfehler gegenüber Straßen.NRW geltend machen soll – mit dem Ziel, für eine überarbeitete Planung und einen angemessenen Hochwasserschutz für Rösrath zu sorgen.

Siehe hierzu auch den Vorbericht zum Antrag.

ZLR sichert verbliebene Chancen auf besseren Hochwasserschutz

Tatsächlich ist es dann ZLR in einer intensiven und erstaunlich kontroversen Diskussion gelungen, den Ausschuss davon zu überzeugen, die verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten jetzt zu nutzen. Während die CDU den ursprünglichen Antrag von ZLR zunächst als „inhaltsleer“ zurückwies, kam es nach einer Sitzungsunterbrechung zu einem Meinungsumschwung: Die CDU brachte einen inhaltlich nahezu identischen Antrag selbst ein.

Am Ende stand der Beschluss, die Verwaltung mit einer rechtlichen Prüfung der Brückenplanung und des Verfahrens zu beauftragen – ein Schritt, der ohne den hartnäckigen Einsatz von ZLR nicht erfolgt wäre.

2 Antworten auf „ZLR deckt Versäumnisse auf und sichert verbliebene Chancen für mehr Hochwasserschutz “

Ich kann wohl davon ausgehen, dass von den Planern und Verwaltungsleuten keiner in Lehmbach wohnt.
Wozu Geld in 2,5-Meter-Gehsteigen einbetonieren?
Das Geld wäre in einer größeren Spannweite, sprich Durchflussöffnung besser angelegt.

Die Gehwegbreite von 2,50m ist das Mindestmaß gemäß Regelwerk. Die bisherigen Gehwege sind viel zu schmal und haben nicht einmal Platz für einen einzelnen Fußgänger mit ausreichendem Sicherheitsabstand zum Bordstein bzw. LKWs und PKWs (50cm).

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