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Sozialausschuss vom 9. Juni 2026

Der Sozialausschuss besprach die strategische Wohnraumentwicklung für soziale Zwecke, beauftragte die Verwaltung mit einer halbjährlichen Bedarfsplanung und beschloss eine aktualisierte Gebührenordnung für Unterkünfte; außerdem wurden zahlreiche Aktivitäten des Senioren- und Behindertenbeirats vorgestellt.

Aktivitäten des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderung

Martina Niehöfer berichtet von den Aktivitäten des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderung: Gestriges Treffen im Park zum Testen des Sportgeräts für Rollstuhlfahrer*innen, Planung von Aktionen rund um Sport und Barrierefreiheit bei „Stadtspaziergängen“.

Aktivitäten des neuen Seniorenbeirats

Heidi Meurer berichtet über eine beeindruckende Anzahl von Aktivitäten des neuen Seniorenbeirats. Schwerpunkte: Sportgeräte u. -angebote, Koop mit Gesamtschule (Schüler und Senioren helfen sich gegenseitig), Raumnutzung bei Höffner, regelmäßige Nachmittage im Wöllner-Stift, Gartenprojekt in Grundschulen. Sie bedankt sich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Kirchen.

Frau Uhlmann gibt einen mündlichen Bericht zu sozial gefördertem Wohnraum in der Stadt und ihren vielfältigen Aufgaben im FB 7: Wohngeldstelle, Ausgabe WBS, Bestands- und Besetzungskontrolle der 401 öffentlich geförderten Wohnungen. Der Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum kann nicht gedeckt werden. Rösrath hat keine eigenen Gebäude mit geförderten Wohnungen. Für 16 Wohneinheiten sucht Rösrath die Mieter aus, sonst der Vermieter, meist Wohnungsbaugesellschaften. Eine Liste mit allen Kennzahlen und Angaben zu auslaufender Förderung einzelner Objekte wird nachgereicht.

Strategische Wohnraumentwicklung für soziale Zwecke

In den TOP „Strategische Wohnraumentwicklung für soziale Zwecke“ führt Herr Stolte ein. Den Zeitpunkt der jetzigen Anstrengung zu einer strategischen Planung erklärt er mit „etwas Luft zum Durchatmen“, da zur Zeit nicht gehäuft überfallartige Zuweisungen erfolgten.

Ziele seien nach wie vor, eher dezentral unterzubringen, wenn auch möglichst in weniger Objekten, im Sinne der Wirtschaftlichkeit neu zu bauen, zu kaufen und zu mieten, in allen Stadtteilen, damit keine Überforderung einzelner KiTas und Schulen erfolgen. Alle Objekte der bereitgestellten Liste seien zur Zeit belegt. Er sei schon in Verhandlung zum BImA-Grundstück Hauptstraße ? (gegenüber Venauen), das zwecks Bebauung mit Wohnraum für soziale Zwecke günstig erworben und schnell bebaut werden könne. Ein Beschluss ist noch in den politischen Gremien erforderlich.

Frau Dickopf zeigt auf, für welche Personengruppen Rösrath zur Unterbringung verpflichtet ist und wie kurzfristig teilweise gehandelt werden müsse. Es handelt sich immer um kurzfristige Notunterkünfte, mit dem Ziel, in reguläre Wohnungen umzuziehen. Wohnungslose haben es bei dieser Wohnungssuche besonders schwer und bleiben deshalb und oft wegen diverser persönlicher Herausforderungen teilweise Jahre in der Notstelle. Dafür mahnt ZLR ein Konzept an. Das größte Problem sei lt. Verwaltung die Planung, vor allem, den Bedarf an solchen Unterkünften abzuschätzen und immer einen Puffer vorzuhalten. Die Landesregierung hilft bei der Einschätzung der Entwicklung. NRW hat zur Zeit 34.500 Plätze, davon sind ca. 30% frei. Zur Not wird auf Kreisebene oder über „Habitat for Humanity“ bei der Unterbringung unterstützt. Der Ausschuss fordert Informationen und Zahlen zur Bedarfsgrundlage und Planung ein. Beschluss: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Strategie über Wohnraum für soziale Zwecke vorzulegen, in der auch die Bedarfsermittlung enthalten ist, ein Bericht über Fortschreibung soll halbjährlich erfolgen.

Eine Gegenstimme (AfD), Rest stimmt zu. Gründe für die Ablehnung durch die AfD sind nicht ersichtlich. Dier Rat muss erstmal nicht einbezogen werden.

Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose

Zum TOP 6 „Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose“ fasst Herr Stolte die Hintergründe zusammen: Die bisherigen beiden Satzungen aus 2002 werden aktualisiert und zusammengefasst und von einem Anwaltsbüro ausgearbeitet.

Oberstes Prinzip: Kostendeckung, Einnahmen wie maximal zulässig generieren, Vereinfachung in der Verwaltung. Einheitliche Nutzungsgebühr in Höhe € 311,86/ Platz=Person und Monat, zuzüglich € 50 für Strom. Ca. 5% der Bewohner seien Selbstzahler, für alle anderen Nutzer kommt Land, Bund, Kommune auf. Dank der intensiven inhaltlichen und formalen Vorbereitung der Sitzung durch die Vorsitzende und die Verwaltung wird schnell beschlossen: Die vorgelegte Satzung wird in § 4 Abs. 6 um eine Härtefall-Regelung im Ermessen der Verwaltung ergänzt, der Text war bereits vorbereitet. Eine jährliche Überprüfung ist vorgesehen.

Einstimmige Empfehlung, daß der Rat diese Satzung beschließen möge.

Anfragen und Mitteilungen

  • Frau Günzel kündigt für 8. oder 14. September d.J. eine Workshop-Veranstaltung „Älter werden und Altsein in Rösrath“ an, fragt die Ausschuss-Mitglieder nach ihren Terminmöglichkeiten. Programm wird noch mit dem Seniorenbeirat abgestimmt.

Vorsitz: Cordula Dick ZLR, anwesend: 17 Mandatsträger, v.S. der Verwaltung: Herr Stolte, Frau Dickopf, Frau Günzel, Frau Uhlmann sowie die beratenden Mitglieder Frau Meurer vom Seniorenbeirat und Frau Niehöfer vom Beirat für die Belange behinderter Menschen. Gast: Sonja Blume vom Seniorenbeirat, weitere Zuhörer: Erich Pregler (Forspark), Dr. Juliane Bommert (Grüne).

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