Wir führen die aus unserer Sicht relevanten Themen des Ausschusses auf:
TOP 2 – Straßen- und Wegekonzept
Voraussetzung für die Nutzung eines Förderprogramms des Landes NRW ist der Erlass eines Straßen- und Wegekonzeptes. Die Regelungen des KAG NRW (Kommunalabgabengesetz) sehen die Förderung von 50% der Anliegerbeiträge vor. Förderungen könnten so zweifach genutzt werden. Herr Herrmann (Baudezernent der Stadt) erläuterte, dass für die Nutzung des Förderprogramms künftig aber Anliegerinformationsveranstaltungen vorgesehen seien. Bisher habe man nur wenige positive Erfahrungen in der Vergangenheit mit solchen Veranstaltungen gemacht. Man werde aber nach KAG NRW künftig diese Veranstaltungen vorsehen, um die Fördermittel des Landes nutzen zu können.
TOP 3 – Straßenausbau Foche, Anregungen der Anliegereigentümer
Hintergrund der folgenden Diskussionen sind die Anliegerbeiträge für die Straßenbaumaßnahmen An der Foche, die scheinbar vor 40 Jahren bei der Ersterschließung irrig nicht von der Stadt erhoben wurden. Hierzu hat die Stadt ein Rechtsanwaltsgutachten erstellen lassen, welches als Grundlage für die Erhebung von Anliegerbeiträgn beim aktuellen Straßenausbau dient. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Straßenausbau um eine erstmalige Erschließung handele. Demnach seien Anliegerbeiträge zu zahlen.
Antrag der FDP auf Vertagung
Die FDP-Fraktion beantragte in der Sitzung die Vertragung des Punktes und wollte die Aushändigung des Gutachtens erreichen. Man könne laut FDP die Anlieger hier nicht alleine lassen und auf die eigene Rechtshilfe verweisen. Vertreter der Rechtsanwaltskanzlei sollten zudem im nächsten Ausschuss das Gutachten erläutern. Es gehe hier um Transparenz.
Herr Büscher (CDU) wandte ein, die FDP würde hier mit Misstrauen der Verwaltung gegenüber agieren. Es sei irritierend, dass man den Schilderungen der Verwaltung in Bezug auf die Ergebnisse des Gutachtens misstraue.
Dezernet Herrmann führte aus, dass Vertreter der Fraktionen am 26.04. Einsicht in das Gutachten hätten nehmen können. Man müsse sich an die Spielregeln der Gemeindeordnung halten, eine Aushändigung oder Kopie des Gutachtens sei daher nicht vorgesehen. Die Vorbehalte der FDP würden daher mit aller Schärfe zurückgewiesen werden.
Der Ausschussvorsitzende Herr Mohr merkte an, dass der Stadtrat ohnehin über das Vorhaben entscheide, der Ausschuss gebe daher nur eine Empfehlung ab.
Der Antrag der FDP auf Vertagung wurde mit einer Zustimmung (FDP), zehn Gegenstimmen (insb. CDU und Grüne) und diversen Enthaltungen (u.a. ZLR) abgelehnt.
Anwohner kommen zu Wort
In der weiteren Sitzung kamen Anwohner zu Wort. Diese kritisierten, dass das Gutachten nicht öffentlich einsehbar sei. Dieses entscheide schließlich, ob eine Maßnahme förderfähig sei oder nicht. Nach derzeitigem Stand müssten die Anwohner die Kosten der Erschließung weitestgehend selbst tragen. Diese seien nach dem integrierten Handlungskonzept von urpsprünglich 750.000 EUR auf 1,5 Mio. EUR gestiegen.
Kosten auf 1,5 Mio. EUR gestiegen
Dezernent Herrmann wandte ein, dass Drittmittel (z.B. Anliegerbeiträge) nicht förderfähig seien. Demnach seien nur noch knapp 150.000 EUR förderfähig. Die Anlieger würden davon profitieren, dass die Schule Mitanlieger sei und demnach knapp 75% der Gesamtkosten tragen würde. Daher sei diese Straßenbaumaßnahme für die Anlieger eine der Günstigsten der letzten 20 Jahre.
Der Ausschuss stimmte der Maßnahme einstimmig mit einer Enthaltung (FDP) zu.
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Unterlagen zur Sitzung des Ausschusses