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ZLR beantragt Kommunalen Hilfsfonds

Die Fraktion der Wählergemeinschaft Zusammen Leben Rösrath hat für die Sitzung des Stadtrates am 28.11.2022 folgenden Antrag zur Einrichtung eines Kommunalen Hilfsfonds eingereicht:

Antrag:
Der Rat der Stadt Rösrath beschließt, einen Kommunalen Hilfsfonds einzurichten, der Bürger:innen unterstützt, die sich in einer finanziellen Notlage befinden beziehungsweise in eine finanzielle Notlage zu kommen drohen.

Der Kommunale Hilfsfonds soll Haushalte von Bürger:innen in einer solchen Notlage – je nach Größe des Haushaltes – auf Antrag mit einem Einmalbetrag von 100 bis maximal 500 EUR unterstützen.

Eine Kommission legt in einer Richtlinie die Kriterien der Bedürftigkeit und der Verteilung der Mittel fest. Darüber hinaus entscheidet die Kommission auf der Grundlage der von ihr verabschiedeten Richtlinie, welchem Antrag stattgegeben wird. Die Besetzung der Kommission wird durch den Stadtrat festgelegt.

Es ist von der Stadt ein entsprechendes Spendenkonto einzurichten. Das Anfüllen des Fonds sollte durch Spenden u.a. von Rösrather Bürger:innen erfolgen. Die Stadt Rösrath unterstützt den Kommunalen Hilfsfonds mit einem Einmalbeitrag von 50.000 EUR.

Begründung:
Inflation und die explodierenden Preissteigerungen bei den Energieträgern erhöhen die Lebenshaltungskosten gravierend. Insbesondere Menschen, die nur über geringe Einkommen verfügen und keine staatlichen Hilfen erhalten, haben dadurch keine oder kaum noch finanzielle Spielräume, da das gesamte oder ein Großteil des Einkommens für Miete, Essen und Energie gebraucht wird. In einer Ausnahmesituation wie der heutigen greifen daher die „normalen“ staatlichen Sicherungssysteme nicht mehr so effektiv wie gewohnt. Eine bürgerschaftliche und kommunale Solidarität ist geboten, um Menschen, die besonders unter den gestiegenen Kosten leiden, zu helfen.Zweck des Rösrather Hilfsfonds soll demnach die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sein, die ihren Wohnsitz in Rösrath haben, die sich wegen sozialer und wirtschaftlicher Probleme und Konflikte in einer Notlage befinden beziehungsweise in eine Notlage zu kommen drohen und auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Entscheidungen über die Mittelverwendung haben ohne Ansehen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität und ohne rassistische Benachteiligung zu erfolgen. Hilfsbedürftige Haushalte könnten bspw. mit einem sog. Inflations- oder Energiegutschein unterstützt werden. Die Höhe der Unterstützung sollte sich nach der Größe des Haushaltes richten. Die hierfür einzurichtende Kommission, die über die Richtlinien der Vergabe sowie über Anträge entscheidet, könnte bspw. aus Vertretern der Kirchen, des Fachbereichs 7, des Ausschusses für Soziales, Familien und Senioren und der Bürgerstiftung gebildet werden.

Der Kommunale Hilfsfonds stellt damit eine ideale Ergänzung der Sozialberatung dar, die der Caritasverband des Rheinisch-Bergischen Kreise für Menschen anbietet, die durch die Energiekrise in finanzielle Probleme geraten sind.

Die Stadt Rösrath sollte den Kommunalen Hilfsfonds mit einem Einmalbeitrag von 50.000 EUR unterstützen. Die Mittel hierfür wären in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 zu berücksichtigen.

Gez.
Cordula Dick
(Fraktionsvorsitzende der Fraktion Zusammen Leben Rösrath)

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