Kategorien
Sitzungen Stadtentwicklung, Planung, Verkehr

Sitzung vom 13. Februar 2023

Wir führen die aus unserer Sicht relevanten Themen des Ausschusses auf:

TOP 3 – Satzung zur Dachbegrünung

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes ging die Verwaltung auf ein Schreiben von ZLR ein, wonach die gleichzeitige Errichtung einer Dachbegrünung und Photovoltaikanlage problematisch sein könnte. Mitch Lambrecht (ZLR) führte hierzu aus, die Beschattung von Photovoltaik- oder Solaranlagen könnte dazu führen, dass die Dachbepflanzung eingehe. Dem Hauseigentümer würden nach dem vorliegenden Satzungsentwurf Geldstrafen drohen, wenn die Dachbegrünung nicht wiederhergestellt würde. Man stelle daher zur Diskussion, ob die Pflicht zur Dachbegrünung nicht ausgenommen werden sollte, wenn eine Photovoltaikanlage errichtet wurde. Ähnlich würden auch andere Gemeinden mit Satzungen zur Dachbegrünung vorgehen, bspw. Meerbusch. Lambrecht (ZLR) machte aber deutlich, dass es nur um eine fachliche Klärung gehe, die vorliegende Satzung sollte rechtssicher sein. ZLR begrüße ausdrücklich das Vorhaben der Dachbegrünung im Stadtgebiet Rösrath.

Die Verwaltung entgegnete hierzu, dass man recherchiert habe. Laut des Bundes für Umwelt und Naturschutz könne mit einer Grünbedachung die Leistungsfähigkeit einer PV-Anlage sogar um bis zu 20% erhöht werden. Ggf. sei eine intensive Dachbegrünung problematisch, es reiche aber eine extensive bei vorhandener PV-Anlage aus.

Grüne, CDU, FDP: Diskussion zur Satzung wichtig

Jürgen Steinbach (CDU) äußerte, die Einwände von ZLR seien vernünftig. Es könne nicht sein, dass dem Eigentümer Bußgelder drohten, wenn wegen einer vorhandenen PV-Anlage die Dachbegrünung eingehe. Peter Wittkopp (Grüne) stimmte Steinbach zu, eine Diskussion sei richtig und wichtig. Auch Erik Pregler (FDP) schloss sich dem an. Die Frage der konkurrierenden Nutzungen solle geklärt werde, zur Not könne man den Antrag vertagen. Markus Heider (CDU) ergänzte zudem, die Regelungen bzgl. Solaranlagen zur Warmwassererhitzung könnten im Satzungsentwurf unvollständig sein. Hier sei eine konkurrierende Nutzung in jedem Fall gegeben.

Kritiker der Satzung melden sich zu Wort

Jörg Vennedey (AfD) entgegnete, ihm fehle bei der Satzung die qualifizierte Darlegung, welchen Nutzen die Dachbegrünung für den Klimaschutz habe. Bauherren seien aktuell schon mit hohen Kosten belastet, die vorliegende Satzung treibe dies weiter auf die Spitze. Yannick Steinbach (ForsPark) kritisierte weiter, es sei verwunderlich, welch detaillierte Vorgaben man Eigentümern machen wolle.

Pregler: Verschönerung der Stadt rechtfertigt keine Grundrechtseingriffe

Pregler (FDP) ergänzte hierzu, seine Partei begrüße grundsätzlich den Satzungsentwurf. Allerdings sollten in der Begründung der Satzung Passagen gelöscht werden, die auf den optischen Nutzen der Dachbegrünung für das Stadtbild abzielen. Die Ästhetik einer Dachbegrüngung rechtfertige keine Eingriffe in grundrechtlich geschütze Eigentumsrechte. Dem von Pregler hierzu gestellten Antrag auf Streichung der besagten Textpassagen aus der Satzung wurde einstimmig stattgegeben.

Mohr, Büscher: Wir wollen sofort entscheiden

Die Grünen (Stephan Mohr) sowie Teile der CDU (Wolfgang Büscher) machten in der Folge deutlich, dass man keine Vertagung des Satzungsbeschlusses akzeptiere. Man wolle stattdessen sofort entscheiden, da es wichtig sei, dass die Satzung inkraft trete. Da keine Fraktion einen Vertagungsantrag stellte, wurde die Satzung mit zwei Enthaltungen (FDP, Forpark) sowie einer Gegenstimme (AfD) beschlossen.

TOP 4 – Städetbaulicher Vertrag Hack West

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wurde Mitch Lambrecht (ZLR) die Gelegenheit gegeben, sich zu Einwänden zu äußern. ZLR begrüße, dass der städtebauliche Vertrag mit dem Investor nun vor dem Beschluss des Bebauungsplanes vorgelegt werde. Allerdings würde er Punkte wie Klimaneutralität oder höhere Energiestandards vermissen. Zudem blieben auch rechtlich verbindliche Wege- und Nutzungsrechte (z.B. bzgl. des Spielplatzes) außen vor.

ZLR: Sozialer Wohnungsbau nicht sicher

Als besonders kritisch werte man allerdings, dass der soziale Wohnungsbau dem Investor nicht zwingend vorgeschrieben werde. Vielmehr würde er nur verpflichtet werden, entsprechende Förderanträge zu stellen. Würde diesen nicht entsprochen werden, könnte der soziale Wohnungsbau nicht stattfinden.

Pregler: Investor kann sozialer Wohnungsbau ohne Fördermittel nicht zugemutet werden

Erik Pregler (FDP) meldete sich zu Wort und entgegnete, man könne dem Bauherren vertrauen. Wenn dieser keine Fördermittel akquirieren könne, dann solle er auch nicht zum sozialen Wohnungsbau verpflichtet werden. Dem Investor könne nicht zugemutet werden, auf Mieteinnahmen zu verzichten.

Yannick Steinbach (ForsPark) wendete ein, nur eine Fraktion (Anmerkung: ZLR) habe den städtebaulichen Vertrag gefordert. Man sehe keine Notwendigkeit, den Prozess weiter zu verschleppen.
(Anmerkung: Der Hinweis von ForsPark ist nicht richtig. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.11.2022 von der Verwaltung selbst zurückgezogen. Vorausgegangen war ein Hinweis von ZLR, dass der Bebauungsplan wegen Fehlens des sog. städtebaulichen Vertrages nicht rechtssicher sein könnte).

Der vorliegende städtebaulicher Vertrag wurde mit einer Gegenstimme (ZLR) sowie einer Enthaltung (Jürgen Steinbach, CDU) beschlossen.

TOP 5 – Neubau Kindertagesstätte Venauen

ZLR merkte zu Beginn der Diskussion an, dass die Kindertagesstätte teilweise im Überschwemmungsgebiet des Jahres 2021 gebaut werde. Man wolle klarstellen, dass man keinesfalls gegen die Errichtung von Kindertagesstätten sei, aber man wolle fragen, inwieweit die Belange des Hochwasserschutzes bei den Planungen berücksichtigt wurden.

Bauvorhaben liegt im Hochwassergebiet

Die Verwaltung räumte hierzu ein, das sog. 100-jährige Hochwasser aus dem Jahr 2021 habe tatsächlich Randbereiche des Bauvorhabens betroffen. Allerdings herrsche geltendes Baurecht. Eine Verweigerung der Bebauung würde eine Schadensersatzpflicht der Gemeinde auslösen. Zudem hätten die unteren Wasserbehörden keine Einwände gegen das Bauvorhaben vorgebracht.

Barrierefreier Kindergarten vs. Hochwasserschutz

Weiter wurde ausgeführt, dass aus Sicht der Verwaltung kein barrierefreier Kindergarten errichtet werden könne, wenn vor Ort aktiver Hochwasserschtz betrieben werde. Man könne daher den Kindergarten nicht auf Stelzen bauen. Man müsse sich entscheiden, was man wolle.

Dem Bauvorhaben wurde einstimmig zugestimmt.

Dateien / Verweise zu diesem Beitrag
Unterlagen zur Sitzung des Ausschusses

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert