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Stellungnahme

BPlan Sülzufer West im Stadtrat – Redemanuskript der Fraktion ZLR

Wir lehnen heute diese BPlan-Vorlage ab. Denn hier würde die Stadt ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, Einwohnerinnen und Einwohner angemessen vor Hochwasser zu schützen.

Zur Begründung:

Das Hochwasser 2021 hatte uns allen deutlich gemacht, dass der bestehende Schutz nicht ausreichend war, dass die Hochwasserlinie in den Hochwassergefahrenkarten nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht: Durch den Klimawandel haben sich die Niederschläge verändert.

Dies wird auch in den Stellungnahmen der Fachbehörden zum vorliegenden Bebauungsplan deutlich, beispielsweise vom Rhein-Sieg Kreis, dem Aggerverband, insbesondere aber auch dem Rheinisch-Bergischen Kreis: – Ich zitiere –

  • Nach meiner Auffassung sollte man innerhalb des von Ihnen dargestellten faktischen Überschwemmungsgebietes keine weitere Bebauung ermöglichen. Alternativ könnte im vorliegenden B-Plan eine hochwasserangepasste Bauweise deutlich festgesetzt werden.
  • Es ist absehbar, dass das Schadensrisiko für Ihren B-Plan im Falle eines Extremhochwassers erhöht wird. Nach meiner Auffassung widerspricht dies allgemeinen wasserwirtschaftlichen und planungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere nach den Erfahrungen aus dem Sommer 2021.
  • Der Rhein-Sieg Kreis hält den BPlan „vor dem Hintergrund der HWereignisse im Juli 2021 auch im Hinblick auf §78b WHG in Verbindung mit der Abwägung gem. §1 (7) BauGB (Schutz von Leben und Gesundheit und Vermeidung erheblicher Sachschäden) nicht für vertretbar.

Die Fachbehörden schreiben weiter:

  • Die Bez-reg arbeitet derzeit an einer Neuberechnung des Überschwemmungsgebiets der Sülz.
  • Es ist anzunehmen, dass eine künftige Neuberechnung des Überschwemmungsgebiets vor dem Hintergrund veränderter Niederschläge eine deutlich größere Überflutungsfläche ausweisen wird.

Wir hatten daher im SPV den Antrag gestellt, den Bauplan aufzuschieben, bis diese Aktualisierung der Hochwasserkarten vorliegt. Diesem Antrag wurde leider mehrheitlich nicht entsprochen.

Sie, Herr Herrmann (Anmerkung: Leiter des Fachbereichs Bauen, Umwelt und Mobilität), haben im Ausschuss gesagt: Sie wüssten nicht, bis wann eine Aktualisierung der Hochwasserkarten erfolgen würde, ein Automatismus der Überarbeitung sei Ihnen nicht bekannt. Mein Kollege Mitch Lambrecht hatte aber in der Sitzung auf den einschlägigen §74 des Wasserhaushaltsgesetzes verwiesen.

(Dort heißt es: „Die Gefahrenkarten … sind bis zum 22. Dezember 2019 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.“)

Wir haben daher nochmal beim Umweltministerium in Düsseldorf nachgefragt. Ich darf Ihnen aus der Antwort zitieren: „Sie liegen richtig in der Annahme, dass die HWGK/HWRK bis Dezember 2025 aktualisiert werden müssen. Die Bezirksregierungen sind bereits jetzt dabei, neben der Überprüfung der Hochwasserrisikobewertung, schrittweise die HWGK für einzelne Gewässer zu überarbeiten.“
Weiter heißt es, „An den Gewässern, die bei den letzten Hochwasserereignissen und vor allem beim Hochwasser 2021 besonders betroffen waren, wird diese Überprüfung vorrangig durchgeführt werden.“

In der uns von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägungsvorlage zum BPlan Sülzufer West heißt hingegen: „Über ggf. mögliche, zukünftige Neuberechnungen zu spekulieren entzieht sich jeglichen aktuell gegebenen Grundlagen.

Darum heißt es in der der Abwägung ebenfalls vorliegenden anwaltlichen Stellungnahme: Der Bebauungsplan ist, ich zitiere, „in der vorliegenden Fassung grob abwägungsfehlerhaft und würde einer Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Münster mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht standhalten.

Ein Wort noch zur Frage von Bauanträgen nach §34 des Baugesetzbuches. Hierzu hieß es im SPV letzte Woche, dass der Bauherr bei Ablehnung des BPlanes ein Baurecht hätte. Dem könnte man mit einer Veränderungssperre nach § 14 des Baugesetzbuches zuvorkommen. Dies wäre spätestens zu dem Zeitpunkt erforderlich gewesen als die massiven Einwände der Fachbehörden vorlagen. Aber auch heute noch könnten wir noch eine solche Sperre beschließen.

Vor dem Hintergrund unmissverständlicher Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Tatsache, dass schon aufgrund rechtlicher Vorschriften die Überarbeitung der Hochwassergefahrenkarten in absehbarer Zeit erfolgt, sind wir der Ansicht, dass dem Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt werden kann, nicht zugestimmt werden darf.

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