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Lärmaktionsplanung in Rösrath: Farce oder Chance?

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen.

Verwaltung macht es mehrere Jahrzehnte falsch

Die Lärmaktionsplanung in Rösrath war in den vergangenen Jahren das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurde. Zwar wurden regelmäßig gesundheitsschädigende Belastungen der Bevölkerung durch Straßenverkehrs- und Fluglärm festgestellt, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz wurden daraus jedoch nicht abgeleitet. Insbesondere beim Straßenverkehrslärm hielt sich die Stadt Rösrath nahezu zwei Jahrzehnte fälschlich für nicht zuständig, verkehrsbeschränkende Maßnahmen an den Hauptstraßen anzuordnen.

ZLR hilft Bürgerinnen und Bürgern, Rechtsschutz zu bekommen

Erst die Wählergemeinschaft ZLR hat über Rechtsgutachten und Anfragen bei der Bezirksregierung Köln gegenüber der Verwaltung klarstellen können, dass

„für Maßnahmen nach § 45 StVO, also auch Anordnungen, in Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten (…) die örtlichen Ordnungsbehörden dieser Städte – innerhalb ihrer räumlichen Grenzen – zuständig (sind)“

Eine Klatsche für unsere Verwaltung, die in Sachen Verkehrsplanung gerne die Augen vor der Rösrather Realität verschließt. Unsere Wählergemeinschaft nahm diese Erkenntnisse zum Anlass, eine Aktion für Tempo 30 an den Hauptstraßen zu starten, die es Betroffenen selbst ermöglichen soll, sich wirksamen Rechtsschutz gegen gesundheitsgefährdenden Lärm zu holen. ZLR begleitet den Prozess mit einem renommierten Kölner Anwalt, der bereits dutzende Verfahren dieser Art bestritten und gewonnen hat.

Jetzt endlich reagiert die Stadt, Politik schläft weiter

In der Folge sind bereits dutzende Anträge von Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadt eingegangen, die sich mit unseren Vorlagen an die Verwaltung gewandt haben. Die Stadt selbst nahm dies zum Anlass, am 15.04.2024 eine nahezu historische Beschlussvorlage in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr einzugeben, in der die Verwaltung nun selbst die Prüfung verkehrsbeschränkender Maßnahmen fordert (bspw. Tempo 30 am Sülztalplatz oder dem innerstädtischen Bereich Hoffnungsthals). Ein großer Erfolg für ZLR, die den Stein ins Rollen gebracht haben; nun droht aber der Schutz der Bevölkerung an den sturen Köpfen der Rösrather Politik zu scheitern. Die weitere Entwicklung bleibt demnach abzuwarten.

Lärmaktionsplan 2024 auf dem Prüfstand

Ein wichtiges Instrument könnte endlich auch der oben angesprochene Lärmaktionsplan werden, der Mitte 2024 beschlossen werden soll. Dieses bisher stumpfe Schwert könnte durch die besagten Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Lärmschutz endlich zum Leben erweckt werden. Die Stadt hat versprochen, sämtliche Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen (i.d.R. Tempo 30) auch als Stellungnahmen in der Offenlage des Lärmaktionsplans zu berücksichtigen. Zusammen mit der neuartigen Erkenntnis, dass die Stadt wirksame Maßnahmen zum Lärmschutz an den Hauptstraßen auch selbst anordnen kann, könnte die Verwaltung endlich aktiv werden.

Leider droht die Stadt erneut die Chance zu verspielen, eine wirksame Lärmaktionsplanung im Jahr 2024 auf die Beine zu stellen. Zusammen Leben Rösrath kritisiert daher das bisherige Verfahren rund um den Lärmaktionsplan (LAP). Wichtige verfahrensrechtliche Schritte wurden nicht eingehalten, das Zahlenmaterial ist fehlerhaft oder wurde falsch interpretiert. Konkrete Maßnahmen werden trotz massiver Belastungen durch Flug- und Straßenverkehrslärm nicht beschrieben.

ZLR kritisiert Verfahren und Inhalte des LAP-Entwurfs

Der Entwurf und das bisherige Verfahren zum Lärmaktionsplan des Jahres 2024 haben mehrere formale und inhaltliche Fehler:

  1. Die rechtlich vorgeschriebene vorzeitige Beteiligung der Bevölkerung wurde schlicht unterlassen
  2. Zahlen aus dem Lärmkataster aus Juni 2023 wurden fehlerhaft in den Entwurf des Lärmaktionsplans übertragen
  3. Entwurf nimmt keinerlei Stellung zu der massiv gestiegenen Belastung durch Straßenverkehrslärm
  4. Maßnahmen aus dem letzten Lärmaktionsplan werden nicht angesprochen (wahrscheinlich gab es auch keine)
  5. Stadt ignoriert wissenschaftlich anerkannte Schwellenwerte für gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen der Bevölkerung
  6. Maßnahmen zur Lärmminderung fehlen trotz gesundheitsgefährdender Lärmbelastungen komplett.

Zur Behebung dieser und weiterer Fehler fordern wir daher:

  • Beauftragung eines Fachbüros mit einer Neuerstellung eines Entwurfs für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans
  • Nachholen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung
  • Offenlage des neu erstellten Entwurfs des Lärmaktionsplans

Unsere vollständige Stellungnahme zum Verfahren des Lärmaktionsplans des Jahres 2024 könnt Ihr hier nachlesen.

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