Die Stadt hat eine zentrale Kontaktstelle eingerichtet, Tel: 02205/802777 oder fluechtlingshilfe@roesrath.de.
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat bietet die folgenden Informationen an:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt in deutsch, russisch und ukrainisch Antworten auf häufig gestellte Fragen: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html;jsessionid=9BE95B02EB7CB745F74EB889A9308557.internet541
Facebook-Seite Rösrath ( https://www.facebook.com/roesrath.de )
In zwei Pressemitteilungen vom 03.03.2022 äußert sich der Städte- und Gemeindebund NRW u. a. zu der in Vorbereitung befindlichen Wohnraumkarte, die die rasche Unterbringung von Geflüchteten erleichtern soll.
Der Mediendienst Integration hat einige Informationen zu häufig auftretenden Fragestellungen zusammengefasst:
https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge.html
Weitere aufenthaltsrechtliche Details zu Geflüchteten aus der Ukraine bietet die Website des bundesfinanzierten IQ-Netzwerks:
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat in Reaktion auf den russischen Angriffskrieg kurzfristig einige Forschungsergebnisse und Handlungsvorschläge für die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine in Deutschland zusammengestellt.
https://doku.iab.de/forschungsbericht/2022/fb0222.pdf
Aufnahmeprozess von Flüchtenden (Stand 04.03.2022)
Aktuell registriert das Land über die Landeserstaufnahme (LEA) Bochum Flüchlinge aus der Ukraine.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits im Rahmen einer selbstorganisierten Unterkunft z.B. bei Freunden/Verwandten in den Kommunen aufhalten oder bereits durch die Gemeinden selbst untergebracht wurden, sollen zunächst in den Kommunen verbleiben. Es ist ausreichend, wenn eine spätere Registrierung erfolgt. Bedürftige Personen erhalten bis auf Weiteres auch ohne die Registrierung Grundleistungen.
- Schutzsuchende Personen aus der Ukraine, die keine Möglichkeit haben, sich in einer selbstorganisierten oder in einer durch die Kommune gestellten Unterkunft aufzuhalten, sollen sich als schutzsuchend in der Landeserstaufnahme (LEA) Bochum melden und dort registrieren lassen. Im Anschluss werden sie in einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebracht. Dieser Personenkreis wird zu ggb. Zeit auf die Kommunen nach den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verteilt.