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Pressemitteilung zum B-Plan 129 – Sülzufer West

Das katastrophale Hochwasser mit einem Todesfall und tausenden betroffenen Haushalten im Juli 2021 hat gezeigt, wie verwundbar unsere Stadt ist. Der Klimawandel macht nicht vor den Toren Rösraths halt. Und obwohl sich die Rösrather Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung nach der Katastrophe einig waren, dass man alles tun müsse, um künftigen Hochwassergefahren entgegenzuwirken, wird zu unserer Verwunderung weiter in Risikogebieten geplant und gebaut.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr soll am 04.09.23 erneut die Offenlage des Bebauungsplanes 129 (B-Plan 129), Sülzufer- West, beschlossen werden. Überplant wird die Fläche zwischen der Sülzbrücke Volberg bis zur Brücke Rotdornallee. Im nördlichen Planbereich sollen drei Mehrfamilienhäuser entstehen, die auch auf Aufschüttungen erbaut werden können und der Sülz sehr nahekommen.

Innerhalb der ersten Offenlage, die im März beschlossen wurde, reichten zahlreiche Bürger Einwände bei der Veraltung ein. Unter anderem auch aufgrund einer “Anpassung des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes” soll der B-Plan nun neu aufgelegt werden, so die Verwaltung. Allerdings sind im neuen B-Plan wesentliche Verbesserungen nicht erkennbar.

Im Rahmen des sog. Hochwasseraudits hatte die Stadt Rösrath nach Auskunft des Auditors Reinhard Vogt angegeben, man werde bei den Bauleitplanungen künftig das Hochwasser des Jahres 2021 berücksichtigen. Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Versprechen hatte die Stadt eine bessere Note beim Audit erhalten. Nun müssen wir verwundert feststellen, dass die Stadt sich bei diversen Vorhaben gerade nicht an diese selbst auferlegte und dringend gebotene Zurückhaltung hält. Vielmehr erstreckt sich das sog. Baufenster der geplanten Neubauten im B-Plan 129 auch auf die 2021 überschwemmten Gebiete.

Die Stadt vernachlässigt ihre Pflicht, Gefahren von Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Sie vergibt die Chance, die Bebauung so zu regeln, dass künftige Hochwasser weniger vernichtend sind. Einwohnerinnen und Einwohner, die an der Sülz wohnen, haben 2021 gelitten. Es ist daher dringende Aufgabe, den Hochwasserschutz zu verstärken. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird aber genau das Gegenteil erreicht, es werden mehr Menschen direkt am Fluss angesiedelt. Durch Verdichtung und Aufschüttungen wird der Schutz von Bürgerinnen und Bürger, die im Planungsgebiet leben, sogar noch verschlechtert.

Unverständlich ist vor diesem Hintergrund auch, dass die Stadt für einen Bebauungsplan in einem solch sensiblen Bereich das beschleunigte Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches nutzt. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach dem beschleunigten Verfahren ist bereits nach einer nur überschlägigen Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen möglich. Als Folge wird für den umfangreichen B-Plan Sülzufer West zwischen Brücke Volberg und Rotdornallee von vornherein die Miteinbeziehung der Unteren Wasserbehörde und Bezirksregierung ausgeschlossen. Das wirft die Frage auf, wem dies nützt. Es nutzt gewiss nicht dem Hochwasserschutz und den Anwohnern.

Folgende Änderungen des B-Plans 129 (Sülzufer West) fordern wir daher:

  • Abrücken der Baugrenzen von der Sülz, um die Überflutungsgefahren zu verringern (z.B. durch Festsetzung eines durchgehenden Mindestabstands zur Sülz).
  • Ausschluss der Errichtung von Kellern und Kellergeschossen sowie Tiefgaragen durch entsprechende Festsetzungen im B-Plan.
  • Festsetzung von max. 10 Grad Dachneigung bei der Bebauung, damit die Satzung zur Dachbegrünungzur Anwendung kommen kann.

Darüber hinaus könnte im Bebauungsplan eine Solaranlagenpflicht und der Einbau ökologischer Heizungssysteme bei einer Baumaßnahme dieser Größe verankert werden.

Fazit: Die Stadt gibt bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 129 Sülzufer West viele Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Planungshoheit aus der Hand. Wieder einmal wird bei der Bauleitplanung versäumt, ökologische Belange zu berücksichtigen und einen aktiven Hochwasserschutz zu betreiben. Die Pflicht, Schaden von Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden, wird nicht erfüllt. Die Fraktion und Wählergemeinschaft Zusammen Leben Rösrath fordert daher deutliche Nachbesserungen beim Bebauungsplan Sülzufer West 129.

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