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Antrag Lärmschutzmaßnahmen zum Bevölkerungsschutz

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Schulze,

Die Lärmbekämpfung ist in Gemeinden eine Herausforderung. Nach dem Grundsatz, dass Lärm prioritär an der Quelle bekämpft werden sollte, ist die Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit auf einer Straße eine naheliegende und meist effektive Lärmschutzmaßnahme. „Tempo 30“ hat zudem im Zuge der raumordnungspolitisch gewünschten Verdichtung nach innen eine wichtige Funktion in der Lärmbekämpfung.

Für die Fraktion der Wählergemeinschaft Zusammen Leben Rösrath möchten wir Sie daher bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung, Stadtentwicklung und Verkehr am 05.12.2023 zu setzen:

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. bis zum 30.06.2024 zu prüfen, an welchen Stellen Rösraths die Lärm- und Abgasbelastung durch den Straßenverkehr verkehrsbeschränkende Maßnahmen erforderlich machen,
  2. Die erforderlichen Maßnahmen bis zum 31.12.2024 umzusetzen.

Begründung:

Für die Einführung von Tempo 30 sind Städte an strenge Vorgaben der StVO gebunden. Gründe für streckenbezogenes Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen sind jedoch auch Verkehrssicherheit, Lärmschutz und Luftreinhaltung.

Der Bericht für die Lärmkartierung der Stadt Rösrath vom 06.07.2023 (vgl. Anlage) hat erneut gezeigt, dass fast 14% der Rösrather Bevölkerung massiven Auswirkungen von Straßenverkehrslärm ausgesetzt sind. Hierbei muss festgehalten werden, dass die Belastung auch in den Nachtzeiten kaum abnimmt. Die geschätzte Gesamtzahl der lärmbelasteten Personen durch Fluglärm ist hierbei deutlich geringer, obwohl diesem Thema in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung bisher eine weitaus größere Bedeutung beigemessen wird. So sind tagsüber knapp 673 Personen mit Fluglärm zwischen 60 bis 64 db(A) belastet, beim Straßenverkehrslärm sind es hingegen 3.129 Personen. Massiv hohen Lärmbelästigungen ab 70 db(A) sind durch Straßenverkehrslärm noch 765 Personen in Rösrath ausgesetzt. Der Fluglärm in Rösrath erreicht laut der Messungen diese Lärmbelästigung gar nicht, so dass null Personen in der Lärmkartierung benannt werden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Lärm ab einem Dauerschallpegel von 65 dB(A) tags, bzw. nachts zwischen 55 – 60 dB(A) als gesundheitsschädigend bzw. gesundheitsgefährdend einzustufen ist.

Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO können verkehrsbeschränkende Maßnahmen eingeführt werden, um die Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zu schützen. Da Verkehrslärm die Gesundheit beeinträchtigt, erfordert dies ein Handeln der zuständigen Behörden. Das der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeräumte Ermessen reduziert sich bei solchen Sachlagen auf null. In solchen Fällen ist die Stadt rechtlich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen den Straßenverkehrslärm und Abgasbelastung umzusetzen.

Hierbei sei darauf hingewiesen, dass insb. Tempo 30 als geeignete Maßnahme zur Lärm- und Abgasreduzierung in Erwägung zu ziehen ist. Die Stadt Rösrath hat durch den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zum Ausdruck gebracht, dass sie bereit ist, Tempo 30 als geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Lebensqualität an Hauptverkehrsstraßen einzuführen.

Cordula Dick
(als Fraktionsvorsitzende
der Wählergemeinschaft Zusammen Leben Rösrath e.V.)

Anlage: Lärmkartierung der Stadt Rösrath vom 06.07.2023

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