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Fakten zur Flüchtlingssituation in Rösrath

Rund um das Thema der Flüchtlingssituation ist anlässlich des Ratsbeschlusses vom 11.12.2023 zu einer möglichen Unterkunft in der Brander Straße eine teilweise hitzige Diskussion entbrannt. Dieser Artikel soll helfen, öffentlich zugängliche Fakten ans Licht zu bringen und zu ordnen, damit die Diskussion sachlicher abläuft.

Städten werden Flüchtlinge zugewiesen

Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz).

In der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates findet sich auf Grundlage einer Anfrage von Christoph Jahn (CDU) die Übersicht der Stadt zu aktuell in Rösrath untergebrachten Flüchtlingen:

Die Darstellung zeigt, dass die Stadt bisher ein dezentrales Konzept bei der Unterbringung verfolgt hat, d.h. die prozentuale Verteilung in den Stadtteilen ist zur Anzahl der Einwohner prozentual weitestgehend gleich.

Sondervorschrift im Baurecht: Unterkunft im Außenbereich

In der gleichen Sitzung des Stadtrates wurde eine Unterkunft für Zufluchtsuchende in der Brander Straße besprochen. Die von der Verwaltung hierzu gezeigte Präsentation findet sich in der Niederschrift der Sitzung ab Seite 22. Demnach kann aufgrund der Sondervorschrift des § 246 BauGB eine Flüchtlingsunterkunft für längstens sechs Jahre (3 Jahre plus drei Jahre Verlängerung) im baurechtlichen Außenbereich errichtet werden, wenn an anderer Stelle im Gemeindegebiet keine Unterkünfte bereitgestellt werden können. Eine erste Standortanalyse der Stadt, die auch in den Sitzungsunterlagen enthalten ist, hatte ergeben, dass es keine weiteren geeigneten Standorte im Gemeindeeigentum gibt. Hierzu wird aber im Folgenden auch noch eingegangen.

Zur Beratung wurden durch die Stadt unterschiedliche Lösungen präsentiert. Die Ratsmitglieder hatten an dem Tag zur Errichtung von ein bis drei Baukörpern entweder in Container- und / oder Modulbauweise beraten. Je nach Anzahl der Baukörper könnte die an der Brander Straße errichtete Unterkunft 72 bis 192 Zufluchtsuchende aufnehmen. Zudem wäre eine stärkere Belegung der Einrichtung zumindest denkbar.

Beschluss des Stadtrates zur Brander Straße

In der der Niederschrift der Sitzung findet sich hierzu Folgendes:

„Die vorgestellten Varianten werden kontrovers und ausführlich u.a. in Bezug auf die Art der Unterbringung, die Kosten und die weitere Betreuung der Geflüchteten diskutiert. (…) Im Anschluss wird sich dafür ausgesprochen, eine zügig verfügbare Lösung in Form von Variante 1A (Containerbauweise für rund 72 Personen) zu beschließen. Mögliche Erweiterungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt im zuständigen Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss beraten werden.“

Die Ratsmitglieder hatten sich damit für die kleinste der vorgestellten Lösungen entschieden. Fakt ist aber auch, dass eine Erweiterung des Baus an der Brander Straße zu dem Zeitpunkt noch in Erwägung gezogen wurde. Zwar stellen knapp 300 Plätze für Flüchtlinge in Rösrath Mitte noch keine Abkehr vom dezentralen Modell dar, der Stadtteil wäre dennoch mit dem Bau Brander Straße der mit dem höchsten Anteil an Flüchtlingen im Stadtgebiet.

Hierzu muss aber erwähnt werden, dass für das Grundstück an der Brander Straße noch abschließend die baurechtlichen Anforderungen geprüft werden müssen, diverse Gutachten sowie Stellungnahmen der Fachbehörden einzuholen sind. Bis dahin wäre der Beschluss des Stadtrates nicht umsetzbar.

Deutlich höherer Bedarf an Flüchtlingsunterkünften

In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass die Stadt Rösrath im Jahr 2024 von stark ansteigenden Zuweisungen an Flüchtlingen ausgeht. Zudem steht im Jahr 2024 befristet angemieteter Wohnraum in beachtlicher Größenordnung nicht mehr zu Verfügung. Die Stadt schätzt einen zusätzlichen Gesamtbedarf von 300 bis 330 Plätzen für Geflüchtete. Insofern würde durch die Unterkunft an der Brander Straße nur ein kleiner Teil des Gesamtbedarfes an Wohnraum für Geflüchtete gedeckt werden. Man kann also davon ausgehen, dass weitere Unterkünfte gesucht oder errichtet werden müssen. Würde dieser in den Stadtteilen Hoffnungsthal oder Forsbach gefunden werden, könnte wieder ein stärkerer Ausgleich zwischen den Stadtteilen erreicht werden.

Weitere Grundstücke werden gesucht

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr vom 05.02.2024 wurde nach Anfrage der CDU-Fraktion eine detaillierte Liste von 17 Grundstücken im Stadteigentum vorgestellt, die als potentielle Flächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Betracht kommen:

In diversen Ausschüssen wurde bereits von Seiten der Politik auf Grundlage der vorliegenden Übersicht über weitere Standorte für die Errichtung von Unterkünften gesprochen. Zu beachten ist aber, dass zu keinem Standort eine Beschlussvorlage der Stadt vorliegt, noch eine Mehrheit der Politik erkennbar wäre. Denkbar wäre zudem die Anmietung von weiteren leerstehenden Bestandsgebäuden. Fakt ist aber auch, dass die anstehenden Zuweisungen weiteren Bedarf an Unterkünften für Flüchtlinge erforderlich machen. Eine sachliche und offene Debatte hierzu ist demnach dringend geboten.

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