Zum Hintergrund: Im Jahr 2002 veröffentlichte die EU die Umgebungslärmrichtlinie. Damit wurde der Erkenntnis Rechnung getragen, „dass Lärm eines der wichtigsten lokalen Umweltprobleme in Europa darstelle“ (Grünbuch „Künftige Lärmschutzpolitik“ der EU, 1996). Die Richtlinie wurde in Deutschland im Sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in nationales Recht überführt.
Zu den Pflichten gehören die Aufstellung von Lärmkartierungen und Lärmaktionsplänen auf kommunaler Ebene. So weit, so gut. Das existiert ja auch in Rösrath.
Es mangelt an der Umsetzung des Lärmschutzes
Was jedoch laut EU-Kommission fehlt, ist, dass diese damit gewonnenen Erkenntnisse auch praktisch umgesetzt werden – auch das kommt uns für unsere Stadt bekannt vor.
Dabei ist dieses Thema schon seit Jahren der Kommission ein Dorn im Auge (Quelle: heise.de):
„Die Vorwürfe an die deutsche Regierung sind keineswegs neu. Schon 2017 hatte die EU-Kommission Druck gemacht, das EU-Recht in diesem Bereich endlich vor Ort umzusetzen. Seitdem habe Deutschland zwar die erforderlichen Aktionspläne für Ballungsräume, Eisenbahnstrecken und Flughäfen erstellt. «Es fehlen jedoch nach wie vor viele Aktionspläne für die schätzungsweise 16.000 Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen», teilte die EU-Kommission mit.“
Nun erhöht die EU-Kommission den Druck: Als Konsequenz bei anhaltender Untätigkeit stehen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße gegen Deutschland im Raum.
Wir sorgen dafür, dass as Thema in Rösrath auf der Agenda bleibt
Angesichts der Tatsache, dass laut Lärmkartierung mehr als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner Rösraths von starkem Straßenlärm betroffen sind, ist der derzeitige Zustand nicht länger tragbar.
Aus diesem Grund wird ZLR weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, um so schnell wie möglich die von der EU geforderten Fortschritte zu erzielen.