Kategorien
Dialog News

Hochwasser: Zusammenfassung der Erkenntnisse

Rund um die Ereignisse vor und nach dem Hochwasser am 14. und 15. Juli 2021 haben auf den folgenden Seiten alle uns vorliegenden Informationen zusammengetragen und halten diese aktuell.
(Update 12.07.2023: Wir berichten unter Teil 3 nun auch über das Mitte 2023 stattgefundene Hochwasseraudit der Stadt Rösrath).

In folgende Kategorien haben wir den Artikel unterteilt:

  • Teil 1: Rekonstruktion der Ereignisse am 14. und 15. Juli 2021
  • Teil 2: Hilfe für Betroffene
  • Teil 3: Konsequenzen für die Zukunft
  • Teil 4: Umweltschäden und Umweltbelastungen

Teil 1: Rekonstruktion der Ereignisse am 14. und 15. Juli 2021

Zeitliche Abfolge: Was passierte in den politischen Gremien und den entsprechenden Institutionen des Hochwasserschutzes?

Der Krisenstab der Stadt Rösrath trat nach Darstellung des Fachbereichsleiters Herrmann bereits am 14.07.2021 ab ca. 14 Uhr zusammen.

Folgende Informationen zum weiteren Verlauf liegen derzeit vor (Quelle: Zukunftsausschuss der Stadt Rösrath vom 25.08.2021, KStA vom 27.08.2021):

  • Um 15 habe die Feuerwehr einen Meldekopf gebildet.
  • Um 16 Uhr sei der Krisenstab der Stadt aufgestockt worden.
  • Um 17.30 Uhr wurde nach einem Hangrutsch die erste Straße gesperrt.
  • Um 18.20 Uhr sei der Campingplatz geräumt worden.
  • Um 19.30 Uhr habe die Feuerwehr Lautsprecherdurchsagen gemacht.
  • Um 20 Uhr habe der Kreis den Sirenenalarm abgelehnt (s.u.).
  • Später in der Nacht wurde das Wöllnerstift evakuiert.
  • Am Morgen stand das Rathaus unter Wasser.

Nach Darstellungen der Verwaltung aus dem Zukunftsausschuss der Stadt Rösrath vom 25.08.2021 wurde der Krisenstab des Rheinisch-Bergischen Kreises erst am 15.07.2021 ab 11 Uhr eingerichtet.

Welche Niederschlagsmengen hat es gegeben?

Die Vorlage der Verwaltung des RBK für den Ausschuss für Umwelt und Planung am 20.09.2021 zeigt Niederschlagsmengen einzelner Regionen in NRW auf (Quelle: Lagebericht der Koordinierungsgruppe des Krisenstabes der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Auszug). Stand der Datenerhebung: 20.07.2021:

Auffällig ist, dass in anderen Kreisen / Kommunen bei den mittleren, aber auch den maximalen Werten zum Teil deutlich stärkere Niederschläge verzeichnet wurden. Diese Information sollte bei der weiteren Aufarbeitung berücksichtig werden (Frage: Sind sogar noch stärkere Starkregenereignisse in Rösrath möglich?).

Warum wurde die allgemeine Bevölkerung nicht gewarnt?

Der Kreisbrandmeister teilte mit, dass man bewusst auf das Auslösen der Sirenen verzichtet habe, da Menschen durch die Sirenen beunruhigt worden wären, aber keine weiteren Handlungsanweisungen durch die Medien erhalten hätten. Zudem hätte die voll besetzte Leitstelle über Stunden nicht so viele Anrufe entgegen nehmen können (Quelle: Tag24).

Im Ausschuss für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz im Rheinisch-Bergischen Kreis bestätigte der Kreisbrandmeister Herr Weiden, dass der Leiter der Rösrather Feuerwehr um Auslösung der Katastrophenschutzsirenen bat. Der zuständige Kreisbrandmeister riet zu diesem Zeitpunkt von einer Auslösung ab, da das Notrufaufkommen exorbitant hoch war. 1/3 der Notrufe konnten nicht beantwortet werden. Zudem habe der WDR in seinen Programmen nicht vor der Flut gewarnt, sodass bei dem Auslösen des Sirenenalarms mit einem noch erheblich größeren Auskommen an Notrufen zu rechnen gewesen sei. Aufgrund dessen einigte man sich laut Herrn Weiden darauf, zum Schutze der Bevölkerung, um eine noch weitere Überlastung der Notrufleitungen zu verhindern, auf ein Auslösen zu verzichten (Quelle: Facebook-Eintrag der CDU Rösrath vom 01.09.2021).

Lese hierzu auch: KStA vom 03.09.2021 – Rhein-Bergs Kreisbrandmeister verteidigt Entscheidung gegen Sirenen-Alarm

Gab es eine „Welle“?

In einer Veranstaltung der Bewohner des Leibnizparks am 22.08.2021 hat die Bürgermeisterin der Stadt Rösrath, Frau Schulze, Aussagen der Bewohner widersprochen, dass es eine Welle gegeben habe. Nach Einschätzung von Frau Schulze sei das Wasser stetig angestiegen. Dieser Darstellung wird von Augenzeugen bzw. Anwohnern widersprochen, die von einem sehr plötzlichen Ansteigen des Wassers am späteren Abend berichtet haben.

Der Verein Lebenswertes Sülztal hat im Rahmen der Hochwasser-Tagung am 12.09. mitgeteilt, dass die Überlastung der Sülzüberleitung (Auslauf Vorsperre Große Dhünn) sowie verlegter Bäche die beobachtete Hochwasserwelle(n) begründen könnten.

Welche Rolle spielten Staustufen, Kanalisation und Klärwerke an diesem Tag?

Folgende Fakten nannte der Verein Lebenswertes Sülztal anlässlich der Hochwasser-Tagung am 12.09.2021:

  • Rekordwerte der Pegelstände in Hommerich u. Hoffnungsthal.
  • Großflächige „Deich“-Überflutungen“ ab ca. 22 Uhr in Hoffnungsthal, mit entsprechenden Schäden an Gebäuden.
  • Enorme Wassermengen über kleinere Zuflüsse aus den Bergen (z.B. Brunsbach-Knipperbach), durch Verklausung zusätzliche Rückstauungen und Überflutungen.
  • Die Sülzüberleitung war voll funktionsfähig bis max. 25 m³/s – für Extremwetterlagen aber „überfordert“.
  • Kanalisation war vorübergehend regional überlastet. Von 55 Pumpwerken (mit Notstromversorgung) waren 6 (vorübergehend) vom (Strom-) Ausfall betroffen.
  • Beide Klärwerke hatten vorübergehende Strom- / Pumpenausfälle, aber kein Überlauf von Fäkalien.

Warum wurde die Hochwassergefahr bei der Modernisierung des Freibads nicht berücksichtigt?

Bis zum Hochwasserereignis im Juli lagen keine Erkenntnisse vor, dass das Freibad, aber auch die Sportanlage Bergsegen durch Starkregen überschwemmt werden könnten. Beide Anlagen liegen nicht in sog. Hochwassergebieten, waren also nicht auf Hochwassergefahren- oder Hochwasserrisikokarten als Risikogebiete aufgeführt (Quelle: Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten des Umweltministeriums NRW).

Im Rahmen der Vorstellung des sog. Hochwasseraudits im Zukunftsausschuss am 31.05.2023 kritisierte der Auditor Vogt im die Hochwasserkarten der Bezirksregierung, diese seien unzureichend und nicht auf dem aktuellen Stand. Insbesondere die Starkregengefahrenkarten des Rheinisch-Bergischen Kreises seien wesentlich aufschlussreicher und sollten bei Planungsverfahren zusätzlich herangezogen werden. Zudem solle die Bezirksregierung das Überschwemmungsgebiet des Knipperbachs ausweisen; es sei Aufgabe der Verwaltung darauf hinzuwirken. (Anmerkung: Die Überschwemmung des Freibades ist wesentlich auf die Risiken des Knipperbachs zurückzuführen).

In Folge des Klimawandels kommt es immer häufiger zu Starkregenereignissen, anhaltenden Hitzeperioden oder Dürren. Um künftig besser vorbereitet zu sein und entsprechend reagieren zu können, hatte sich der RBK im Jahr 2018 dafür entschieden, Fördermittel für die Erstellung eines Klima-Vorsorge-Konzeptes bei der Nationalen Klimaschutzinitiative zu beantragen. Das Konzept soll die klimawandelbedingten Konsequenzen, wie etwa Starkregen, urbane Sturmfluten, Hitze und Dürre ganzheitlich betrachten und Gefahrenpotenziale aufzeigen. In einem ersten Schritt wurde zunächst eine Starkregenkarte erstellt (siehe unten, Teil 3). Auch anhand dieser Karten sollte es künftig für Kommunen im RBK leichter sein, bei Planungen oder Modernisierungen auch besondere Gefahren durch Starkregen zu berücksichtigen.


Teil 2: Hilfe für Betroffene

Welche Hilfsangebote gab es in Rösrath?

Die Stadt Rösrath hat 963 Soforthilfeanträge von Privatpersonen bewilligen können und einen Betrag von 2.046.500 € an die Antragsteller ausgezahlt. Darüber hinaus wurden 127 Anträge für Gewerbebetriebe in Höhe von 635.000 € genehmigt (Quelle: Sitzung des Stadtrates am 27.09.2021).

Auf dem Spendenkonto der Stadtverwaltung sind bis zum 27.09.2021 insg. 661 Einzelspenden zwischen 5 € und 50.000 € von Privatpersonen, Institutionen oder aus Benefiz-Veranstaltungen im Gesamtwert von 271.622,55 € eingegangen (Quelle: Sitzung des Stadtrates am 27.09.2021).

Antragsberechtigt waren grundsätzlich alle Rösrather Mieter, Eigentümer oder Vermieter von Wohnraum, die einen beträchtlichen Schaden durch das Unwetter vom 14./15.07.2021 erlitten haben. Nicht antragsberechtigt waren Personen, deren Schaden ganz oder im Wesentlichen durch eine Versicherungsleistung ausgeglichen wird.

Was war mit Menschen ohne Elementarversicherung?

Neben der Soforthilfe des Landes bot die NRW-Bank für Hochwasser-Betroffene Darlehen zur Gebäudesanierung mit Zinssätzen von 0,01 Prozent an. Möglich waren bis zu 75.000 Euro mit einer Laufzeit bis zu 20 Jahren. Voraussetzung: Man bewohnt seine Immobilie selbst.

Die Bundesregierung hatte einen Aufbauhilfsfonds in Höhe von 30 Mrd. € eingerichtet. 44% davon sollten auf die Behebung von Schäden an Gebäuden und Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen entfallen. Betroffene Haushalte konnten in der Regel bis zu 80% des Schadens erstattet bekommen; in Härtefällen sogar bis zu 100% Prozent. Die Hilfen sollten jedoch nicht ausschließlich Haushalten ohne Elementarversicherung zukommen: Versicherte konnten daher bis maximal 100% ihrer Schäden in Kombination aus ihrer Versicherung und dem Fonds geltend machen.

Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft wurden durch den Fonds bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Wohngebäuden durch die direkte Einwirkung des Schadensereignisses unterstützt. Dazu zählten unter anderem auch Sachschäden an Gebäuden, Wegen, Garagen und vergleichbaren Stellplätzen sowie Hausrat. Im Falle von Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder bei privaten Vermieterinnen und Vermietern konnten die Schäden auch Mietausfälle bzw. die Verringerung von Mieteinnahmen (Einkommenseinbußen) umfassen.

Die Aufbauhilfe 2021 für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe und Selbstständige ging am 17.09.2021 an den Start. 

Wer kann bei der Planung der Sanierungsaufgaben sachgerechte Tipps geben?

Bezüglich einer möglichen Schädigung der Bausubstanz und der Untersuchung der Bausubstanz gibt es kein Standardverfahren, weil die Gebäude und auch die Schadenfälle zu unterschiedlich sind. Um zuverlässige Erkenntnisse zu erlangen, ist eine individuelle Untersuchung durch einen Bausachverständigen im Einzelfall unerlässlich:

  • Deutscher Holz- und Bautenschutzverband: Suche nach Experten für Bausanierung; Liste mit allgemeinen Sachverständigen, öffentlich bestellten Sachverständigen für Schäden an Bestandsimmobilien sowei Fachfirmen zur Beseitigung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden.

Teil 3: Konsequenzen für die Zukunft

Wie wahrscheinlich ist es, dass sich ein solches Ereignis wiederholt?

Die endgültige Einstufung des Hochwassers vom 14./15.07.2021 wird jenseits eines HQ100, also einem 100-jährlichen Hochwasser, liegen. Beispielsweise konnte an der Sülz in Rösrath ermittelt werden, dass das Hochwasser offensichtlich in die Kategorie HQextrem (also seltener als 200jährlich) eingestuft werden kann (Quelle: Vorlage der Verwaltung des RBK für den Ausschuss für Umwelt und Planung am 20.09.2021).

Hier können die aktuellen Hochwasserkarten abgerufen werden: Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten des Umweltministeriums NRW.

Beim Zukunftsausschusses am 31.05.2023 stellte Reinhard Vogt vom Hochwasserkompetenzzentrum (HKC) das von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) standardisierte Hochwasseraudit für die Stadt Rösrath vor. In diesem Rahmen wies Vogt darauf hin, dass extremere Starkregenereignisse als das des Jahres 2021 auf Rösrath zukommen würden. Kanalisationen seien generell nur für leichte Ereignisse geeignet. Daher seien Initiativen von Eigentümern und der Kommune wichtig, um künftigen Hochwassern vorzubeugen.

Der Verein Lebenswertes Sülztal hat zudem ein Jahr nach der Katastrophe darauf hingewiesen, dass sich derartige Ereignisse wiederholen könnten. Er hat eine Stellungnahme mit zahlreichen weiteren Forderungen und Vorschlägen zum Hochwasserschutz verfasst.

Wie unterstützt der Kreis die Kommunen?

Der Kreis hat in Abstimmung mit den Kommunen eine kreisweite Starkregengefahrenkarte erstellt. Diese wird den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern auf dem Geoportal des RBK zur Verfügung gestellt. Hiermit leistet der Kreis einen Service für die Kommunen, auf den die Kommunen aufbauen können und ihre Maßnahmen planen können.

Wie wird die Bevölkerung künftig besser und früher gewarnt?

Die Stadtverwaltung Rösrath und der Rheinisch-Bergische-Kreis weisen für zukünftige Warnungen auf die Warn-App NINA des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hin. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Zukunftsausschusses des RKB, Herr Pakendorf (CDU), die Erwartung geäußert, dass künftig frühzeitig über Sirenen gewarnt werde. Weiterhin sei jedoch wichtig und hilfreich, dass entsprechende Warnhinweise auch im Rundfunk (z.B. WDR2) gesendet würden.

Wie können Überflutungsgebiete innerhalb von Rösrath geschaffen werden?

Im Stadtrat der Stadt Rösrath wurde am 27.09.2021 einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes „Retentionsraum Sülzbogen“ beschlossen (siehe: Beschlussvorlage im Ratsinfoservice).

Der gesamte Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) soll dem Hochwasserschutz dienen. Dadurch werden die bisher im FNP als Wohnbaufläche dargestellten Teile zukünftig als Grünfläche mit dem Zusatz „Flächen für die Wasserwirtschaft und Überschwemmungsgebiet“ markiert. Eine bauliche Nutzung dieser Bereiche ist somit aus aktueller Sicht und aufgrund der Hochwasserereignisse nicht vorstellbar oder umsetzbar (Quelle: Beschlussvorlage für den Stadtrat).

Welche Konsequenzen sollten für Genehmigungen neuer Bauvorhaben gezogen werden?

Aus Sicht des Amtes für Umweltschutz gilt es nun, für die Zukunft die richtigen Lehren aus dem Ereignis zu ziehen. Die Belange des Hochwasserschutzes bzw. insgesamt der Schutz der Gewässer und des Bodens (Flächenverbrauch und -versiegelung, Erosionsgefahr) müssen einen höheren Stellenwert bekommen. Dies gilt sowohl für die Bundes- und Landespolitik als auch für die Bauleitplanung der Kommunalpolitik.

Bei Neuausweisungen von B-Plan-Gebieten in der näheren Umgebung von Gewässern ist es zwingend notwendig, einen ausreichenden Schutzstreifen für Gewässerentwicklung (z.B. Entwicklungskorridor nach „blauer Richtlinie“) und einen schadlosen Hochwasserabfluss vorzusehen, sodass sich Gewässer im Extremfall ausbreiten können, ohne Schäden zu verursachen (Stichwort: klimaangepasste Bauleitplanung). Sicherlich ist auch dieser Schutzstreifen im Einzelfall diskutabel, allerdings nicht vor dem Hintergrund von „mehr Bauland“ sondern lediglich unter dem Aspekt einer fachlich fundierten und unabhängigen Abstimmung unter den Fachbehörden.

In der Bauleitplanung, die der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie unterliegt, muss den Stellungnahmen der Fachbehörden in der Abwägung durch die Entscheidungsträger deutlich mehr Gewicht beigemessen werden (Quelle: Vorlage der Verwaltung des RBK für den Ausschuss für Umwelt und Planung am 20.09.2021).

Mit der Ausarbeitung einer Satzung zur Dachbegrünung hatte die Stadt eine Initiative des Vereins Lebenswertes Sülztal aufgegriffen. Die Satzung soll ein Baustein in einem Maßnahmenpaket werden, um Antworten für die Stadt Rösrath auf das Hochwasser, aber auch Klimaveränderungen zu finden. Die Satzung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Verkehr am 13.02.2023 beschlossen.

Die Satzung für Dachbegrünung in der Stadt Rösrath soll zwei wesentliche Zielsetzungen verfolgen:
1. Eine attraktive Stadtgestaltung durch lebendiges Grün und Blüten statt monotoner Stein und Betongestaltung und
2. eine stadtklimatische und ökologische Verbesserung der bebauten Bereiche. Sie trägt wesentlich dazu bei, der Veränderung des Stadtklimas im Zuge von Bautätigkeiten und im Rahmen der globalen Klimaerwärmung sowie der Bildung von Innerstädtischen Wärmeinseln, der Staub- und Schadstoffbelastung der Luft sowie dem Verlust von Flora und Fauna entgegenzuwirken.

Das Hochwasseraudit

Die Stadt Rösrath hatte die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) im Jahr 2022 mit der Durchführung eines sog. Hochwasseraudits beauftragt. Das Audit versetzt die örtlichen Entscheider, aber auch die potentiell betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die Lage, den Status der Hochwasservorsorge aus ihrer Perspektive zu prüfen, zu bewerten und daraus Prioritäten zum weiteren Handeln abzuleiten. Das Audit kümmert sich dabei nicht nur um die Hochwasservorsorge vor Flusshochwasser sondern auch um das Risiko von lokalen Starkregen mit Überflutungsfolgen (Sturzfluten).  

Das Hochwasseraudit wurde im Zukunftsausschuss am 31.05.2023 durch den Auditor Herrn Vogt vorgestellt. Die Stadt Rösrath hatte unter der Annahme, dass die im Audit protokollierten Initiativen binnen der nächsten sechs Jahre in Angriff genommen werden, eine Gesamtzielerfüllung von knapp 81% erreicht. Für den Fall, dass in den nächsten sechs Jahren die Maßnahmen nicht umgesetzt werden, würde die Stadt beim nächsten Wiederholungsaudit auf den Ausgangszustand von 61% Zielerfüllung herabgestuft werden. 

Die Stadt selbst bewertet die Teilnahme am Audit auf ihrer Homepage wie folgt: Der Auditierungsprozess vor Ort in der Kommune hat gezeigt, dass die Stadt, wie nachfolgend zusammengefasst, auf Hochwasser und Starkregen größtenteils gut vorbereitet ist, es aber in einigen Einzelbereichen noch Optimierungsmöglichkeiten gibt. Das Audit umfasst sowohl eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, die Berücksichtigung angelaufener Hochwasserschutzprojekte und Vorschläge weiterer Optimierungsmaßnahmen. Insofern stellt es auch einen Ansporn für die Stadt Rösrath dar, bei der Überprüfung im Jahre 2029 sich noch weiter verbessert zu haben.“

Im Rahmen des sog. Hochwasseraudits hatte die Stadt Rösrath nach Auskunft des Auditors Herrn Vogt angegeben, man werde bei den Bauleitplanungen künftig das Hochwasser des Jahres 2021 berücksichtigen. Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Ankündigungen hatte die Stadt eine bessere Note beim Audit erhalten. Beim „Bebauungsplan 129 Sülzufer-West“ allerdings erstreckt sich das sog. Baufenster auch auf die 2021 überschwemmten Gebiete. Hierzu forderte der Verein Lebenswertes Sülztal, dass die Bauleitplanung in Rösrath deutlich sensibler agieren müsse (Quelle: Aussage Herr Dr. Mersmann im Zukunftsausschuss vom 31.05.2023).

  • Hier kann die Zusammenfassung des Hochwasseraudits runtergeladen werden.
  • Hier kann das komplette Hochwasseraudit inkl. der für die kommenden sechs Jahre geplanten Maßnahmen runtergeladen werden.

Welche Maßnahmen auf privatem Grund können ergriffen werden?

Bestehende Nutzungen (z.B. Zäune, Ablagerungen, Grundstücksprofilierungen) sollten durch die Grundstückseigentümer dahin gehend überprüft werden, dass den Gewässern auch im Rahmen der Bestandsbebauung maximal möglicher Platz eingeräumt wird.

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2) ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Dies betrifft insbesondere die Nutzung von Grundstücken, um mögliche nachteilige Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (Quelle: Vorlage der Verwaltung des RBK für den Ausschuss für Umwelt und Planung am 20.09.2021).

Das HochwasserKompetenzCentrum (HKC) bietet zahlreiche Empfehlungen und Hinweise zur Sicherung des Eigentums gegen Hochwasserschäden:

Quelle: https://www.hkc-online.de/Downloads/HSMHKChaus.pdf

Der Hochwasserpass ist ein nützliches Dokument zur Standortanalyse und Bewertung von Privat- und Gewerbe-Immobilien in hochwassergefährdeten Gebieten. Der Inhaber des Hochwasserpasses verfügt über eine fundierte Risikoeinschätzung für sein Haus und erhält Tipps, wie durch Vorsorgemaßnahmen eine Hochwassergefährdung reduziert werden kann. Außerdem dient der Hochwasserpass als Nachweis, in welchem Maße das Gebäude hochwassergefährdet, -gesichert oder -angepasst ist. Auch hilft er bei Verkauf und Vermietung des Gebäudes, da die Risiken für Hochwasser, Rückstau und Starkregen bewertet ausgewiesen sind. Informationen hierzu können auf der Internetseite zum Hochwasser-Pass abgerufen werden.

Darüber hinaus bietet die Internetseite zum Hochwasser-Pass eine Liste von Sachverständigen, die z.B. eine Einschätzung des Objektes in Bezug auf die Gefährdungen Hochwasser, Starkregen und Kanalrückstau oder Ermittlung der Gefährdungsklassen abgeben können.


Teil 4: Umweltschäden und Umweltbelastungen

Gibt es durch das Hochwasser gesundheitsgefährdende Umweltbelastungen?

Laut Bodenschutzbehörde wurden an 13 Verdachtspunkten im RBK im Zeitraum 22. und 23.07.2021 Bodenproben entnommen. Die Bodenprobenahme erfolgte nach den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Die Analysen ergaben keine Prüfwertüberschreitungen gemäß BBodSchV, des betrachteten Wirkungspfad Boden – Mensch, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung der Untersuchungsflächen (Quelle: Vorlage der Verwaltung des RBK für den Ausschuss für Umwelt und Planung am 20.09.2021).

Durch den RBK wurden diffuse Ölausschwemmungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis festgestellt, die aber keinem einzelnen Verursacher zugeordnet werden konnten (s.u. Antwort zur Fa. Remshagen).

Im Gespräch von Anwohnern der Umgebung des Leibnizparks mit Bürgermeisterin Schulze am Samstag, den 21. August, berichtete ein Anwohner, dass er eine private Bodenprobe habe untersuchen lassen. Dabei seien keine erhöhten Werte der Belastung festgestellt worden – insofern deckt sich das mit den bisher veröffentlichten Erkenntnissen.

Allerdings gibt es auch Indizien dafür, dass sich Ablagerungen unterschiedlich stark verteilt haben könnten; in diesem Zusammenhang stellten andere Anwohner subjektiv eine deutlich ungleichmäßige Geruchsbelastung in manchen Bereichen entlang der Sülz fest.

Der Rheinisch-Bergische Kreis weist auf die Möglichkeit hin, Gutachter privat zu beauftragen, um Bodenproben zu entnehmen. Hierfür stellt der RBK eine Gutachterliste zur Verfügung.

In welchem Zeitraum sind bei der Firma Remshagen Schadstoffe freigesetzt worden?

Ein Prokurist der Firma Remshagen hat im Zukunftsausschuss der Stadt Rösrath am 25.08.2021 bestritten, dass vom Firmengelände Schadstoffe freigesetzt wurden. Allerdings seien aus anderen Firmen Öl und andere Substanzen über das Firmengelände in die Sülz geflossen.

Der Verein Lebenswertes Sülztal hatte sich mit Fragen an die Bezirksregierung Köln gewandt und folgende Antwort erhalten (Quelle: Verein Lebenswertes Sülztal):

  • Es fanden risikobasierte Umweltinspektionen 2016, 2019 statt, zudem eine außerordentliche Vor-Ort-Kontrolle am 24.08.2021.
  • Im Antwortschreiben finden sich Links auf Prüfberichte, die im Internet zugänglich gemacht wurden.
  • Ortsfeste Tanks waren gesichert, mobile (leere und gereinigte) Tanks waren nicht hinreichend gegen ein Auf- und Fortschwimmen gesichert.
  • Durch den RBK wurden diffuse Ölausschwemmungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis festgestellt, die aber keinem einzelnen Verursacher zugeordnet werden konnten.
  • Da das Gelände überflutet wurde, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Ölabscheider auf dem Betriebsgelände zu den durch das Hochwasser entstandenen Öl-Verunreinigungen geringfügig beigetragen hat.
  • Die vom RBK genommenen Bodenproben weisen erhebliche Verdünnungseffekte auf. Die gemessenen Schadstoffwerte lagen daher sämtlich unterhalb kritischer Werte.

4 Antworten auf „Hochwasser: Zusammenfassung der Erkenntnisse“

Dies ist eine erstklassige Dokumentation. Auch die noch nicht beantworteten Fragen treffen ins Schwarze.
Geschockt hat mich die Aussage, dass überhaupt nicht gesichert ist, dass überhaupt Bodenproben in Rösrath vorgenommen wurden. bei insgesamt 13 Bodenanalysen im gesamten RBK wäre es extrem wichtig, zu wissen, ob, wann und wo in Rösrath getestet wurde. Von der Fa. Remshagen erwarte ich Transparenz. Es geht nicht um eine „Hexenjagd“. Nach Aussage des Prokuristen wissen dort die Profis, was man tue. Dann kann man auch veröffentlichen, was dort gelagert wurde und was nach dem Hochwasser noch vorhanden war. Entsprechend der Homepage der Fa. Remshagen( https://www.remshagen.de/unternehmensprofil/) wurde dort seit 2006 ein Abfall-Zwischenlager betrieben. Vermutet werden darf, dass es sich nicht um Bio-Abfall handelt. Für den Bürger ist es wichtig, zu wissen, welche Rückstände im Boden und Gemäuer vorhanden ist. Es nützt nichts, zu trocknen und zu sanieren und später unter Kopfschmerzen und Allergien leiden zu müssen. Und wenn alles unbedenklich war, kann man erst recht Transparenz herstellen. In diesem Zusammenhang interessiert mich, ob möglicherweise Privatpersonen in Rösrath Labore mit Schadstoffanalysen beauftragt haben. Diese Ergebnisse sollten dann veröffentlicht werden.

Sehr geehrte Frau Karakurt, vielen Dank für das Lob – wir werden hier weiter am Ball bleiben und Antworten zusammentragen.

Zu den privaten Bodenproben: Im Gespräch von Anwohnern der Umgebung des Leibnizparks mit Bürgermeisterin Schulze am Samstag, den 21. August, berichtete ein Anwohner, dass er eine private Bodenprobe habe untersuchen lassen. Dabei seien keine erhöhten Werte der Belastung festgestellt worden – insofern deckt sich das mit den bisher veröffentlichten Erkenntnissen.

Allerdings gibt es auch Indizien dafür, dass sich Ablagerungen unterschiedlich stark verteilt haben könnten; in diesem Zusammenhang stellten andere Anwohner subjektiv eine deutlich ungleichmäßige Geruchsbelastung in manchen Bereichen entlang der Sülz fest.

Wir teilen daher Ihre Ansicht, dass hier noch keine hinreichende Transparenz erreicht wurde.

1. Unter Teil 1 schreiben Sie: „um 19.30 Uhr habe die Feuerwehr Lautsprecherdurchsagen gemacht“. Bitte wo sind diese Durchsagen gemacht worden? Für den Ortsteil Rösrath ist mir keine Durchsage bekannt. Im Weidenauel wurde nach 21 Uhr durch persönliche Ansprache der Feuerwehr evakuiert.
2. Ob und wie stark die Fa. Remshagen zur Kontaminierung des Hochwassers beigetragen hat, wird heftig diskutiert. Bisher nicht angesprochen wurde der Beitrag/Eintrag zur evtl. Kontaminierung durch Fäkalien aller Art, z.B. von der „Hundewiese“ oder durch die konzentrierte Tierhaltung bei „Westernreiten-Rösrath“. Das Wasser von Sülz und Mühlengraben floß über die „Hundewiese“ und über das Gelände von „Westernreiten-Rösrath“ und dem Bogen des Mühlengrabens in Richtung Weide/Weidenauel mit den bekannten Hochwasserfolgen.
Ich möchte wissen, welche Stoffe in welcher Konzentration das Hochwasser mit sich geführt hat, die jetzt im Boden meines Gartens und in den Mauern meines Hauses, sowie angrenzender Spielplätze und Erholungflächen abgelagert sind.
Um eine Aussage zu treffen, sind mehr als 13 Bodenproben für den gesamten RBK erforderlich, auch im Ortsteil Rösrath.

Zu 1.) Wir tragen Informationen aus div. Quellen zusammen. Die Aussage, dass um 19.30 Uhr die Feuerwehr Lautsprecherdurchsagen gemacht habe, stammt aus dem Zukunftsausschuss vom 25.08.2021. Dort hat der Leiter des Fachbereiches 4, Herr Herrmann, über die Abläufe der Tage des 14. und 15.07. aus Sicht der Stadt berichtet. Uns wurde von Bekannten ebenfalls berichtet, dass die Feuerwehr im Weidenauel / In den Schlämmen ab ca. 21.30 Uhr evakuiert habe. Die von Herrn Herrmann berichteten Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr haben wir von anderer Quelle auch noch nicht bestätigt bekommen.
zu 2.) Der Prokurist der Fa. Remshagen hat im Zukunftsausschuss bestätigt, dass über das Firmengelände Schadstoffe in die Sülz geflossen sind (insb. Öl). Seiner Darstellung nach stammten die Schadstoffe aber von anderen Firmen des Geländes. Hieraus ergibt sich u.E. ein konkreter Verdachtsmoment für eine Kontaminierung des Hochwassers im Bereich Lehmbach. Unseres Wissens findet zeitnah ein Gespräch mit der Bürgermeisterin zu div. Themen mit Lehmbacher Bürgerinnen und Bürgern statt. Hier stehen wir mit dem Initiator des Gesprächs im Kontakt. Wir möchten den Zugang nutzen, damit die Verwaltung der Stadt Rösrath mit dem Amt für Umweltschutz und der zuständigen Bodenschutzbehörde Kontakt aufnimmt. Aufgrund eines konkreten Verdachts könnten ggf. Bereiche in Lehmbach und der von Ihnen angesprochenen Hundewiese beprobt werden, um eine Schadstoffbelastung zu ermitteln. In diesem Zusammenhang sollte auch geklärt werden, an welchen 13 Punkten im RBK die Proben der Bodenschutzbehörde genommen wurden. Wir hoffen, dass wir auf diesem Wege zur weiteren Klärung beitragen und unterstützen können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert